Massegläubiger |
|
Massegläubiger sind Gläubiger im Insolvenzverfahren, welche gegenüber den Insolvenzgläubigern bevorzugt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Masseverbindlichkeiten sind z. B. die Verfahrenskosten oder die Kosten für den Insolvenzverwalter. Sie werden vorweg von der Insolvenzmasse ausgenommen. Vgl. Gläubiger Rechtsgrundlage: |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

