Massegläubiger

Massegläubiger sind Gläubiger im Insolvenzverfahren, welche gegenüber den Insolvenzgläubigern bevorzugt aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

Masseverbindlichkeiten sind z. B. die Verfahrenskosten oder die Kosten für den Insolvenzverwalter. Sie werden vorweg von der Insolvenzmasse ausgenommen.

Vgl. Gläubiger

Rechtliche Grundlage:


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