Lastschriften

Häufig werden Zahlungen durch Lastschrifteinzug vom Girokonto bewirkt. Das gilt beispielsweise für Stromlieferanten, Versicherungen oder Kindergartenbeiträge.

Es häufen sich die Fälle, dass Insolvenzverwalter Widerspruch gegen die eingezogenen Lastschriften erheben und damit das gezahlte Geld auf das Insolvenzverwalterkonto zurückholen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass dies nicht geschieht und Sie sich Ärger ersparen wollen, dann stellen Sie rechtzeitig um auf Dauerauftrag oder Überweisung. Sie können aber auch noch vor Insolvenzantragstellung der Bank gegenüber den Lastschrifteinzug schriftlich genehmigen.

Rechtsgrundlage für den Lastschriftwiderruf durch den Insolvenzverwalter ist Abschnitt 7 (3) AGBB der Banken. Hiernach kann innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses der Bank der Belastung widersprochen werden. Dieses Recht kann der Insolvenzverwalter ausüben, auch wenn die Belastung zu Recht und in Ihrem Sinne erfolgt ist.


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