Juristische Person |
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Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist. Juristische Personen des Privatrechts sind z. B. die GmbH oder die AG. Mit der Einführung der „juristischen Person“ wurde es unter anderem Unternehmen ermöglicht als „fiktive Personen“ aufzutreten, die rechtlich mit einigen Ausnahmen wie eine natürliche Person zu behandeln sind. Ein Insolvenzverfahren kann nach sowohl über das Vermögen jeder natürlichen sowie jeder juristischen Person eröffnet werden. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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