Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn deren Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Es kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden.

Grundsätzlich unterscheidet die Insolvenzordnung zwischen dem Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen (Verbraucher) sowie dem Regelinsolvenzverfahren, welches für selbständig tätige natürliche Personen und unter bestimmten Voraussetzungen ehemals Selbständigen zur Anwendung kommt.

Das Insolvenzverfahren wurde früher als Konkursverfahren bezeichnet.

Rechtliche Grundlage:


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