Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse wird vom Insolvenzverwalter erfasst. Sie setzt sich aus dem gesamten Vermögen zusammen, das dem Schuldner zum Eröffnungszeitpunkt des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.

Gegenstände, die nicht zwangsvollstreckt werden können, gehören nicht zur Insolvenzmasse.

Vgl. pfändbare Gegenstände

Rechtliche Grundlage:


Zurück zur Liste