Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat.

Bei der Suche nach dem relevanten Insolvenzgericht ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners maßgeblich.

Rechtliche Grundlage:


Zurück zur Liste