Insolvenzforderungen |
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Die bestehenden Forderungen gegenüber dem Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden als Insolvenzforderungen bezeichnet. Bevorzugt vor den Insolvenzforderungen werden die Masseverbindlichkeiten befriedigt aus der Insolvenzmasse. Falls nach deren Begleichung noch ein Guthaben verbleibt, werden die Insolvenzforderungen anhand der Insolvenzquote beglichen. |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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