Firmeninsolvenz |
Das Insolvenzverfahren für Unternehmer und SelbstständigeDie Insolvenz eines Unternehmens wird umgangssprachlich häufig als Firmeninsolvenz bezeichnet. Der juristisch korrekte Fachbegriff für die Firmeninsolvenz, mit der Insolvenz eines Unternehmens oder Betriebs gemeint ist, wird in der Insolvenzordnung als Regelinsolvenz benannt. Begriffsklärung FirmaDer Begriff „Firma“ im rechtlichen Sinne bezieht sich laut § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) auf den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Dabei wird auch häufig von Firmierung gesprochen. vgl. Regelinsolvenz |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

