Drohende Zahlungsunfähigkeit |
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Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum fälligen Zeitpunkt zu erfüllen. Sie gilt als Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren, wenn der Schuldner hierauf Antrag stellt. Dieses Recht besitzt bei drohender Zahlungsunfähigkeit jedoch nur der Schuldner, während bei anderen Insolvenzgründen auch die Gläubiger Insolvenzantrag stellen können. Vgl. Zahlungsunfähigkeit Rechtsgrundlage: |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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