Beschwerde

Zurück

Die Insolvenzordnung bietet als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Insolvenzgerichts die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde an.

Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Verkündigung der anzugreifenden Entscheidung oder deren Zustellung zu erheben.

Vgl. Rechtsmittel

Rechtsgrundlage:

§ 6 InsO

Zurück