Beratungshilfe |
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Die Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Im Rahmen der Beratungshilfe können beispielsweise außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden. In der Praxis wird allerdings immer häufiger keine Beratungshilfe mehr gewährt, so dass sie nur noch in Einzelfällen zum Einsatz kommt. Rechtsgrundlage: |
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Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
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