Akzessorietät |
|
Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch) ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache und bedeutet Abhängigkeit oder Gebundenheit. Im Zivilrecht sind akzessorische Rechte Neben- oder Sicherungsrechte, die an eine bestimmte Forderung gebunden sind. Diese Sicherungsrechte erlöschen automatisch, sobald die Forderung beglichen wird. Beispiele für akzessorische Rechte sind beispielsweise die Bürgschaft oder die Hypothek. |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

