Insolvenz Anwalt 24 Dresden

Schuldnerberatung & Insolvenzberatung bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Unternehmenssanierung in Dresden

Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Rechtsanwalt Gerhard RahnGerhard Rahn
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Insolvenzberatung & Schuldnerberatung in Dresden – Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Rechtsanwalt Gerhard Rahn ist im Raum Dresden ein kompetenter Ansprechpartner insolvenzrechtlichen Problemstellungen. Er bietet Ratsuchenden eine umfassende anwaltliche Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung bei der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen, Unternehmern und Firmen.

Diese berät er zu den Erfolgsaussichten einer professionellen Schuldenbereinigung bzw. Sanierung sowie der möglichen Einleitung eines Privatinsolvenzverfahrens bzw. Regelinsolvenzverfahrens.

 

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Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Dresden

Bereits während seiner Berufsausbildung als Bankkaufmann und seiner Tätigkeit im Bereich „Forderungsinkasso“ kam Gerhard Rahn früh in Berührung mit der Überschuldung von privaten und unternehmerischen Schuldnern. Dabei entwickelte er ein tiefes Interesse für das Insolvenzrecht.

Während er weiter im Bankwesen tätig war, schloss er seiner Ausbildung das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Insolvenzrecht“ an.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Jura-Studiums und der Zulassung als Rechtsanwalt wechselte Gerhard Rahn die Seiten und ist nunmehr auf Schuldnerseite tätig und hilft Privatpersonen (Privatinsolvenz) und Selbstständigen (Regelinsolvenz) bei der persönlichen Entschuldung. Das Insolvenzrecht stellt seitdem seinen zentralen Tätigkeitsschwerpunkt dar und er betreute mittlerweile mehrere hundert Insolvenzverfahren im Raum Dresden.


Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht und Fachanwaltslehrgang Strafrecht

Mit der erfolgreichen Absolvierung des FachanwaltslehrgangsInsolvenzrecht“ im Jahr 2007 bei dem Deutschen Anwalts Institut qualifizierte Rechtsanwalt Rahn sich noch weiter für die Beratung bei Regelinsolvenz und Privatinsolvenz.

Ergänz wird dies noch durch seinen zweiten Fachanwaltslehrgang auf dem Gebiet „Strafrecht“. Die Kombination dieser beiden Rechtsgebiete stellt für viele Schuldner eine attraktive Kombination dar.


Anwaltliche Schuldnerberatung und Insolvenzberatung – Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Rechtsanwalt Gerhard Rahn steht Ratsuchenden im Rahmen seiner anwaltlichen Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung über das komplette Insolvenzverfahren von der Erstberatung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung zur Seite.

Bei Mandatsbeginn prüft Rechtsanwalt Rahn zunächst die Aussichten einer erfolgreichen Schuldenbereinigung um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Ist keine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen, bereitet er die Einleitung eines Regelinsolvenzverfahrens bzw. eines Privatinsolvenzverfahrens vor.

Ein Spezialgebiet im Rahmen der Insolvenzberatung stellt dabei die Sicherung von Immobilien im Insolvenzverfahren dar.


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte – Strafrecht und Sozialrecht in Kombination zum Insolvenzrecht

Neben dem Insolvenzrecht ist Gerhard Rahn auf den Rechtsgebieten „Strafrecht“ und „Sozialrecht“ tätig. Hier gibt es regelmäßig Überschneidungen der Rechtsgebiete.

Strafrecht
Gerade bei Unternehmensinsolvenzen und insbesondere Insolvenzverfahren bei Kapitalgesellschaften besteht auch ein deutliches strafrechtliches Risiko. Deshalb berät der Anwalt umfassend zu einer möglichen Insolvenzverschleppung oder so genannten Bankrott-Straftaten um hier Fehler zu vermeiden.
Bei einer frühzeitigen Beratung vor dem Insolvenzantrag kann eine Verurteilung wegen diverser Straftaten häufig vermieden werden.

Sozialrecht
Viele gewerblich tätige Schuldner haben von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer erhalten. Häufig fordert die Behörde diese Eingliederungszuschüsse zurück, weil die Nachbeschäftigungszeit nicht eingehalten wurde. Auch hier kann eine kompetente Beratung Abhilfe schaffen.
Darüber hinaus ist die Kanzlei im Rahmen des Sozialrechts auf dem Gebiet „HARTZ IV“ spezialisiert und vertritt Ratsuchende in Verfahren gegen die ARGE.


Schuldnerberatung & Insolvenzberatung - Faires Preis-/Leistungsverhältnis und zügige Bearbeitung

Rechtsanwalt Gerhard Rahn legt bei der Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung auch Wert auf ein faires Preis-/Leistungsverhältnis. Mittellose Schuldner haben die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Bei Vorlage des Berechtigungsscheins beim ersten Beratungsgespräch entstehen für die Beratung in der Regel nur 10,00 Euro.

Die Durchführung der vorbereitenden Tätigkeiten und die Insolvenzantragstellung erfolgen sehr zügig. In der Regel erfolgt die Insolvenzantragsstellung innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen.


Insolvenz Anwalt 24 Dresden

Rechtsanwalt Gerhard Rahn ist seit Juli 2011 Mitglied der Insolvenz Anwalt 24 EWIV. 

Weiterführende Informationen oder einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Telefonnummer 0351 8888 9944.

Den Weg zu der Rechtsanwaltskanzlei Gerhard Rahn in Dresden finden Sie mit Hilfe des folgenden Routenplaners:

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