Insolvenz Anwalt 24 Dachau

Kompetente Schuldnerberatung & Sanierungsberatung bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Unternehmenssanierung im Raum Dachau

Ihr Ansprechpartner bei Regelinsolvenz, Privatinsolvenz und Sanierung

Rechtsanwalt Markus LiberaMarkus Libera
Rechtsanwalt
Diplom-Kaufmann

E-Mail:

 

 

 

Schuldnerberatung & Insolvenzberatung im Landkreis Dachau – Unternehmenssanierung, Regelinsolvenz und Privatinsolvenz

Rechtsanwalt Markus Libera berät Unternehmen, Selbstständige und Verbraucher im Landkreis Dachau im Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Neben der Sanierungs- und Insolvenzberatung für Unternehmen bietet Rechtsanwalt Libera auch eine Schuldnerberatung für Verbraucher mit finanziellen Problemen an.

Oberstes Ziel ist es, individuelle außergerichtliche Lösungen zu finden, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren zu vermeiden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Libera liegt daher im Verhandeln mit Gläubigern zur Vermeidung oder Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen oder Insolvenzverfahren.

Vor dem Hintergrund der Insolvenzvermeidung bietet Rechtsanwalt Libera zudem einen umfassenden Service der Schuldenregulierung an, vom Verhandeln mit Gläubigern, über den Abschluss von Vergleichen, bis hin zur Auszahlung von Vergleichssummen über Treuhandanderkonten.

Soweit sich Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, bietet Rechtsanwalt Libera einen umfassenden Service der Insolvenzberatung für Unternehmen und Selbständige bzw. der Schuldnerberatung für Verbraucher und bietet neben der Vorbereitung der Insolvenzverfahren auch die Vertretung während der gesamten Dauer von Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren, bei natürlichen Personen auch bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase.

Beratungstermine finden in der Regel vor Ort, d.h. am Geschäftssitz oder Wohnsitz der Mandanten im Landkreis Dachau, statt oder in den Kanzleiräumen in Germering oder Augsburg.

 

Zum vollständigen Profil von Insolvenz Anwalt 24 Dachau

Rechtsanwalt Markus Libera - Weg zum Insolvenzrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und anschließendem Referendariat am Oberlandesgericht München, arbeitete Rechtsanwalt Markus Libera zunächst für eine international tätige, wirtschafts- und steuerrechtlich ausgerichtete Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei in München. Fachlicher Schwerpunkt waren unter anderem die Abwicklung von Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. 2004 machte sich Rechtsanwalt Libera dann selbstständig und berät seitdem Unternehmen und Verbraucher im Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.

Heute stehen insbesondere die Abwendung von Insolvenzverfahren, aber auch die Verhinderung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie etwa Zwangsversteigerungen, im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.


Rechtsanwalt für Insolvenzrecht – Anwaltliche Schuldnerberatung und Insolvenzberatung

Das Insolvenzrecht ist seit 2005 der Tätigkeitsschwerpunkt von dem Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Markus Libera.

Insolvenzberatung
Rechtsanwalt Libera berät Schuldner bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht. Die Insolvenzberatung erfolgt sowohl für juristische Personen, d. h. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Regelinsolvenzverfahren), als auch für natürliche Personen, d. h. Privatpersonen und Selbständige (Regelinsolvenzverfahren bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren, auch als „Privatinsolvenzverfahren“ bezeichnet).

Seit 2005 wurden von Rechtsanwalt Libera mehrere hundert Regelinsolvenzverfahren und Privatinsolvenzverfahren vorbereitet und begleitet. Zudem wurde eine große Zahl von Schuldnern bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen beraten und vertreten. In vielen Fällen konnte ein Insolvenzverfahren oder Verfahren auf Zwangsversteigerung verhindert werden, indem mit den Gläubigern individuelle außergerichtliche Einigungen erzielt wurden.

Schuldnerberatung
Neben der Insolvenzberatung für Unternehmen bietet Rechtsanwalt Libera auch eine umfassende Schuldnerberatung und eine außergerichtliche Schuldenregulierung für überschuldete Personen an. Gläubiger legen oft Wert auf ein professionelles Vorgehen und verlässliche Absprachen bei der Schuldenregulierung. Kommen auf diesem Wege außergerichtliche Einigungen zustande, bieten diese nicht nur für den Schuldner, sondern oft auch für die Gläubiger Vorteile gegenüber einer ansonsten erfolgenden Zwangsvollstreckung oder Insolvenz.

Über den Treuhandanderkontenservice können die für die Schuldenregulierung zur Verfügung stehenden Gelder gebündelt werden und haben Gläubiger die Gewähr, dass die Zahlung der laufenden Raten pünktlich erfolgt.


Kosten bei Sanierung und Insolvenz

Die Kosten der Beauftragung orientieren sich meistens nicht am Gegenstandswert, sondern am voraussichtlichen Zeitaufwand für die Bearbeitung. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Schuldenregulierung, als auch für die Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckungsverfahren.

Bei dem Wunsch nach einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und einer Schuldenregulierungen müssen die für den Schuldner entstehenden Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum gewünschten Erfolg stehen. Daher werden grundsätzlich vor Übernahme eines Mandats im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs die einzelnen Arbeitsschritte und der hieraus resultierende Zeitaufwand, sowie die sich hieraus ergebenden Gebühren erörtert.

Bei Privatinsolvenzverfahren kann aufgrund des oftmals standardisierten Vorgehens in vielen Fällen eine Pauschalhonorarvereinbarung angeboten werden.


Sonstige Rechtsgebiete – Zwangsvollstreckungsrecht und Immobilienrecht

 Unternehmen und natürliche Personen sehen sich bei Zahlungsschwierigkeiten oftmals mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Gehaltspfändung, Sachpfändung) und der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) konfrontiert. Vor dem Hintergrund von drohenden oder laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen liegt ein weiterer Schwerpunkt der Beratung im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Schutzanträge der Schuldner zur vorläufigen Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Auch im Falle eines drohenden oder bereits begonnenen Verfahrens auf Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung von Immobilien wird kompetente Vertretung angeboten. Da die Wertermittlung eine zentrale Rolle bei der Verwertung von Immobilien spielt, kann hier auf Kooperationspartner wie Architekten und Bausachverständige zurückgegriffen werden, die kurzfristig die Ermittlung von Nutzungspotentialen von Immobilien übernehmen. Oft lassen sich auch hier aufgrund veränderter Rahmenbedingungen Zwangsversteigerungsverfahren vermeiden oder laufende Verfahren einstellen.
Außerdem ist Rechtsanwalt Markus Libera als Referent für die Industrie- und Handelskammer (IHK) tätig und unterrichtet Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht.


Insolvenz Anwalt 24 Dachau

Der Rechtsanwalt und Diplom Kaufmann Markus Libera ist seit April 2011 Mitglied der Insolvenz Anwalt 24 EWIV.

Er betreut im Landgerichtsbezirk München II die die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Weilheim-Schongau, sowie den Landgerichtsbezirk Augsburg, mit den Landkreisen Augsburg, Landsberg am Lech, Aichach-Friedberg, Donau-Ries und Dillingen an der Donau.

Persönliche Beratung bietet Rechtsanwalt Libera entweder vor Ort am Geschäftssitz oder Wohnsitz der Mandanten, oder in den Kanzleiräumen in Germering oder Augsburg an.

 

Weiterführende Informationen oder einen Beratungstermin erhalten Sie unter der Telefonnummer 089 37412290.

Den Weg zu den Kanzleiräumen der Rechtsanwaltskanzlei Libera in Germering finden Sie mit Hilfe des folgenden Routenplaners:

Google Maps Routenplaner öffnen