Insolvenzberatung |
Beratung zur Insolvenz bzw. zum InsolvenzverfahrenBitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0800 90 20 900 (gebührenfreie Rufnummer) an, wenn sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen, einen Weg aus Ihren Schulden zu finden. Begriffsklärung InsolvenzberatungDie Begriffe Insolvenzberatung oder Schuldnerberatung werden in der Praxis meist synonym verwendet. Wir verstehen unter Schuldnerberatung die Beratungsleistung an Schuldner bei finanziellen Problemen, die Gläubigeranschreiben und die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungversuchs (bei Privatinsolvenz). Im Rahmen der Schuldnerberatung besteht unser vorrangigstes Ziel darin, die Insolvenz zu vermeiden und eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern herbeizuführen. Scheitert dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, schließt sich unserer anwaltlichen Schuldnerberatung die Phase der Insolvenzberatung an. Da die Begriffe „Schuldnerberatung“ und „Insolvenzberatung“ jedoch nicht einheitlich definiert sind und auch in der Insolvenzordnung nicht erwähnt werden, sind auch abweichende Auffassungen möglich. Unsere Tätigkeiten im Rahmen der InsolvenzberatungNach dem Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ist ein Insolvenzverfahren meist die einzige Möglichkeit für einen Schuldner, sich von seinen Schulden zu befreien. 1. Gerichtlicher SchuldenbereinigungsplanBei Aussicht auf Erfolg wird zunächst noch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchgeführt, durch den die Insolvenz noch abgewendet werden kann. Dies ist der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen und diese Gläubiger mehr als die Hälfte der Forderungen vertreten. Die fehlende Zustimmung der ablehnenden Gläubiger wird dann durch das Insolvenzgericht ersetzt. 2. Eröffnung InsolvenzverfahrenScheitert der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan wird Ihnen zunächst Verfahrenskostenstundung bewilligt und es kommt kurze Zeit später zur Insolvenzeröffnung. Ein Treuhänder wird vom Insolvenzgericht bestellt. In der Regel benötigen Sie ab diesem Zeitpunkt keine rechtliche Beratung mehr. Natürlich sind wir auch bis zur Restschuldbefreiung nach sechs Jahren - dem Ende des Insolvenzverfahrens – für Sie da, soweit Sie noch juristischer Hilfe bedürfen. Kosten der Insolvenzberatung bzw. des InsolvenzverfahrensWährend Regelinsolvenzen meist nach dem tatsächlich entstandenen Stundenaufwand abgerechnet werden, richten sich unsere Gebühren bei der Privatinsolvenz nach der Anzahl der Gläubiger. Die Kosten für die Schuldner- und Insolvenzberatung sind in diesen Gebühren enthalten. Eine Übersicht über die entstehenden Kosten finden Sie unter den folgenden Links: Kosten der Privatinsolvenz Beratungshilfe bei InsolvenzberatungZu Beginn des Verfahrens prüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Beratungshilfe steht Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen für die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur Verfügung. Die Gewährung von Beratungshilfe hängt vom jeweils zuständigen Amtsgericht ab. In der Praxis werden Anträge auf Beratungshilfe immer häufiger mit dem Verweis auf die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen abgelehnt. Bei diesen – meist karitativen – Beratungsstellen gibt es jedoch teilweise bis zu mehrere Monate lang dauernde Wartezeiten. |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900