Schufa und Insolvenz |
Alles wissenswerte über den Schufa-Eintrag und die Schufa-Auskunft während des InsolvenzverfahrensFast jeder hat schon einmal etwas von der Schufa gehört, doch viele wissen nicht, was sich tatsächlich dahinter verbirgt und welche Daten von der Schufa gespeichert werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen – insbesondere die Auswirkungen auf das Verbraucherinsolvenzverfahren - für Sie zusammengefasst. Was verbirgt sich hinter der Schufa und worin liegt Ihre Aufgabe?Die Schufa Holding AG oder auch „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches von den Unternehmen des kreditgebenden Sektors getragen wird.
Abbildung: Anteilseigner der Schufa Holding AG (Stand 2008) Der Name „Schufa“ wurde aus der ehemaligen Bezeichnung "Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung" abgeleitet, welche auf die Ursprünge in den zwanziger Jahren zurückgeht. Unternehmenszweck und Tätigkeiten der SchufaDie Aufgabe der Schufa liegt darin, ihre Vertragspartner vor Forderungsausfällen zu bewahren. Möchte also beispielsweise ein Verbraucher ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen, holt sich das Kreditinstitut zunächst Auskünfte über die Bonität des Antragstellers bei der Schufa ein. Anhand dieser Daten über die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers entscheidet das Kreditinstitut über die Vergabe des Kredits. Gespeicherte Daten bei der SchufaLaut dem Geschäftsbericht 2008 hatte die Schufa einen damaligen Datenbestand über 65 Millionen Personen mit insgesamt 440 Millionen gespeicherten Informationen. Dies entspricht einer Erfassung von ca. drei Vierteln der Bevölkerung der Bundesrepublik. Neben einigen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuellen und früheren Anschriften speichert die Schufa insbesondere kreditrelevante Daten. Folgende kreditrelevante Informationen befinden sich im SCHUFA-Eintrag:
Die Höhe des jeweiligen Einkommens sowie die Höhe des Kontostandes dürfen nicht gespeichert werden. Die Schufa-Auskunft. Wer bekommt welche Daten zu sehen?Die kompletten Informationen sehen nur Sie. Jeder Verbraucher hat auch das Recht auf Selbstauskunft bzw. Eigenauskunft bei der Schufa. Ein entsprechender Antrag muss bei der Schufa gestellt werden. Seit dem 01. April 2010 hat jeder Bürger die Möglichkeit, eine kostenlose Eigenauskunft pro Jahr bei der Schufa einzuholen und damit zu überprüfen, welche Daten über ihn gespeichert sind. Sollten diese Daten fehlerhaft sein, besteht ein Anspruch auf deren Berichtigung. Eine kostenlose Schufa Selbstauskunft pro Jahr können Sie schriftlich über das Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) der Schufa bestellen. Darüber hinaus erhalten berechtigte Unternehmen Informationen, die für eine Vertragsentscheidung relevant sind. So sehen Banken und Sparkassen beispielsweise, ob Sie bereits ein Girokonto haben, Inhaber einer Kreditkarte sind oder einen Hypothekenkredit aufgenommen haben. Sie sehen auch positive Informationen aus anderen Branchen, Informationen zu nicht vertragsgerechtem Verhalten und Informationen über eventuelle Abfragen des Schufa-Profils innerhalb der letzten zehn Tage vor der Schufa-Auskunft. Löschung der Schufa Daten. Was wird wann gelöscht?Negative Vermerke im Schufa-Eintrag haben eine einschneidende Auswirkung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Für Betroffene bedeutet das, dass sie von vielen Bereichen des Konsumlebens (wie z. B. den Abschluss eines Mobilfunkvertrages) buchstäblich abgeschnitten werden. Dies ändert sich erst wieder nach der Löschung der negativen Merkmale. Die folgende Tabelle zeigt, ab wann welche Daten gelöscht werden (die gespeicherten Informationen bezüglich eines Verbraucherinsolvenzverfahrens finden Sie weiter unten):
Schufa und PrivatinsolvenzverfahrenDie Schufa entnimmt Informationen über eröffnete und beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte und speichert diese unter dem Schufa-Profil des jeweiligen Verbrauchers. Die folgende Tabelle zeigt die Dauer der Datenspeicherung bei einer Verbraucherinsolvenz an:
Schufa und RegelinsolvenzverfahrenBeim Regelinsolvenzverfahren gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Jedoch wird bei Regelinsolvenzen zusätzlich die Information über eine mögliche Ablehnung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Schufa-Profil gespeichert. Dies ist beim Privatinsolvenzverfahren nicht möglich. Die folgende Tabelle zeigt die Dauer der Datenspeicherung bei einer Regelinsolvenz an:
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