Ihr Recht auf ein Girokonto |
|
Grundsätzlich besteht heute noch immer kein einklagbarer Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Bereits im Jahr 1995 hat sich jedoch die gesamte Kreditwirtschaft bereit erklärt, Girokonten auf Guthabenbasis für alle Bevölkerungsgruppen anzubieten. In der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses heißt es: Gesetzlich verankert wurde dieser Anspruch jedoch nur in den Sparkassenverordnungen aller neuen Bundesländer sowie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein. Banken weigern sich daher immer wieder, Girokonten einzuräumen, wenn negative SCHUFA-Einträge vorliegen. Schließlich verdienen sie an diesen Kunden nichts. Das Kreditinstitut kann sich der Kontoführung verweigern, wenn
Sollten Sie Probleme mit der Einrichtung eines Girokontos haben, dann wenden Sie sich an uns! |
News
-
Pläne der Bundesregierung zur Abkürzung der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens unrealistisch » Pressemitteilung
Weiter lesen

0800 90 20 900

